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   OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10   

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https://dejure.org/2010,16593
OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10 (https://dejure.org/2010,16593)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2010 - 2 Ws 41/10 (https://dejure.org/2010,16593)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 (https://dejure.org/2010,16593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Erledigung der Unterbringung in Entziehungsanstalt; Therapieerfolgsaussicht bei Lockerungsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 5
    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Als Behandlungserfolg ist hierbei bereits anzusehen, dass der Süchtige für eine gewisse Zeit vor dem Rückfall in die Sucht bewahrt werden kann (vgl. Senat, aaO.; OLG Celle, 2 Ws 41/10 v. 22.02.2010 - Rn. 7 n. juris; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 11 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschl. v. 25.07.2008 - 2 BvR 573/08, Rn. 2 nach juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 22.02.2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 nach juris; OLG Braunschweig, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).
  • OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung

    Als Behandlungserfolg ist hierbei bereits anzusehen, dass der Süchtige eine gewisse Zeit vor einem Rückfall in die Sucht bewahrt werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2010 - 2 Ws 41/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel;

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden, wobei dem Ziel der Unterbringung, die süchtige Person zu heilen oder über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den suchtbedingten Rauschmittelkonsum zu bewahren, erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 22.2.2010 - 2 Ws 41/10 , BeckRS 2010, 5990).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22

    Der weitere Vollzug einer Maßregel nach § 64 S. 2 StGB ist nicht allein deshalb

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden, wobei dem Ziel der Unterbringung, die süchtige Person zu heilen oder über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den suchtbedingten Rauschmittelkonsum zu bewahren, erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 22.2.2010 - 2 Ws 41/10, BeckRS 2010, 5990).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

    Als Behandlungserfolg ist hierbei bereits anzusehen, dass der Süchtige für eine gewisse Zeit vor dem Rückfall in die Sucht bewahrt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2018 - 4 Ws 271/18, juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, juris Rn. 7).
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